Arzt, links im Bild stehend, spricht mit einer Patientin im Krankenbett, rechts im Bild, beide im mittleren Alter

Besondere Versorgung

Unsere Angebote für Patienten

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Die OCM hat mit ausgewählten Krankenkassen und Leistungserbringern direkte Verträge – sogenannte Selektivverträge – zur „Besonderen Versorgung“ für ihre Patienten abgeschlossen. Selektivverträge sind nach §140a des fünften Buches (V) des Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt. Die „Besondere Versorgung“ bietet für Patienten z. B. eine spezialisierte Versorgung bei bestimmten Krankheitsbildern, ermöglicht innovative Therapien, soll Doppeluntersuchungen vermeiden und die Zusammenarbeit von Ärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen fördern. Wichtige Ziele sind, die Versorgungsqualität zu verbessern und mehr Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu erreichen. Die Teilnahme ist für Versicherte freiwillig. Informationen erhalten Versicherte bei ihren Krankenkassen.
 

Selektivverträge hat die OCM bisher mit diesen Krankenkassen und Leistungserbringern abgeschlossen:

SBK – Siemens Betriebskrankenkasse SBK

BMW BKK – Betriebskrankenkasse der BMW 
Mobil Krankenkasse – Betriebskrankenkasse Mobil
TK – Techniker Krankenkasse

medicalnetworks – Spezialist für vernetzte Versorgung und Versorgungsmanagement  
 
Detaillierte Informationen finden Sie auf unseren neuen Spezialseite Besondere Versorgung


Nützliche Links zu Selektivverträgen:

Bundesgesundheitsministerium
Techniker Krankenkasse Deutschland