Die OCM hat mit ausgewählten Krankenkassen und Leistungserbringern direkte Verträge – sogenannte Selektivverträge – zur „Besonderen Versorgung“ für ihre Patienten abgeschlossen. Selektivverträge sind nach §140a des fünften Buches (V) des Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt. Die „Besondere Versorgung“ bietet für Patienten z. B. eine spezialisierte Versorgung bei bestimmten Krankheitsbildern, ermöglicht innovative Therapien, soll Doppeluntersuchungen vermeiden und die Zusammenarbeit von Ärzten, Kliniken und Reha-Einrichtungen fördern. Wichtige Ziele sind, die Versorgungsqualität zu verbessern und mehr Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu erreichen. Die Teilnahme ist für Versicherte freiwillig. Informationen erhalten Versicherte bei ihren Krankenkassen.
Selektivverträge hat die OCM bisher mit diesen Krankenkassen und Leistungserbringern abgeschlossen:
SBK – Siemens Betriebskrankenkasse SBK
BMW BKK – Betriebskrankenkasse der BMW
Mobil Krankenkasse – Betriebskrankenkasse Mobil
TK – Techniker Krankenkasse
medicalnetworks – Spezialist für vernetzte Versorgung und Versorgungsmanagement
Detaillierte Informationen finden Sie auf unseren neuen Spezialseite Besondere Versorgung
Nützliche Links zu Selektivverträgen:
Bundesgesundheitsministerium
Techniker Krankenkasse Deutschland
